Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

Dr. Beate Schütz

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Dissertation: "Zur Rolle der Selbstbestimmung in der Praxis rechtlicher Betreuter aus der Perspektive der Betreuten. Nutzen und Nutzung als Gegenstand der Betreuungsforschung"

In dieser Dissertation wird untersucht, inwieweit das im Jahr 1992 in Kraft getretene Betreuungsrecht und dessen auf GG Art.2 basierter Anspruch auf Selbstbestimmung mit der neueren Dienstleistungstheorie korrespondiert.

Das Erkenntnisinteresse der Studie orientiert sich an den individuellen und institutionellen Merkmalen, die rechtliche Betreuung aus Nutzersicht strukturell fördern bzw. behindern. Deshalb wird danach gefragt, welche Funktionen die in den gesetzlichen Aufgabenkreisen definierten Betreuertätigkeiten für die Betreuten konkret haben. Auch ist danach zu fragen, inwiefern die Betreuungspraxis den Betreuten Spielräume zur Realisierung weiterer, eigener Nutzenerwartungen eröffnet.

Empirisch werden die fünf häufigsten Betreuungsgruppen (Psychisch Kranke, Suchtkranke, Körperlich Behinderte, Geistige Behinderte, Demente) berücksichtigt, unterteilt in aktiv Betreute und abgeschlossene Betreuungen. Es werden qualitative Interviews durchgeführt. Der Frageleitfaden fokussiert die individuellen Handlungen der Hauptakteure rechtlicher Betreuung (rechtliche Betreuer, Betreuungsrichter, Rechtspfleger, Betreuungsbehörde und Betreute) auf der Inhaltsebene (z.B. Kompetenzen der Problembewältigung, Erledigung von Sachaufträgen) und auf der Interaktionsebene (persönliche Beziehungen, Empathie).

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