Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

M.A. Kindheit, Jugend, Soziale Dienste

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

1. Die Bewerbung erfolgt in zwei parallelen Schritten !

a) sowohl beim online-portal der Bergischen Universität für die Einschreibung unter

https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/bewerbung-und-einschreibung/

b) als auch beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für den Masterstudiengang Kindheit, Jugend, Soziale Dienste, Prof. Dr. Fabian Kessl. Eine Übersicht der einzureichenden Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.

2. Der weitere Verfahrensablauf gestaltet sich dann folgendermaßen:

a) Nach Eingang der Bewerbungen beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wird geprüft, ob die Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Kind­heit, Jugend, Soziale Dienste erfüllt sind. Die Prüfung erfolgt bis zum 31.07. dieses Jah­res. Sie erhalten dann einen Bescheid des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, in dem mitgeteilt wird, ob die Zugangsvoraus­setzungen erfüllt sind. Mit diesem Bescheid ist noch keine Studienplatzzusage verbun­den! Der Bescheid muss nach erfolgter Zulassung zur Einschreibung beim Studieren­densekretariat vorgelegt werden.

b) Ab Anfang August eines Jahres erfolgt das Zulassungsver­fahren: Diejenigen Bewer­bungen, die über die Zugangsvoraussetzungen verfügen, werden in eine Reihenfolge auf der Basis der Abschluss-, bzw. Auswahlverfahrensnote gebracht. Das Studieren­densekretariat versendet die Zulassungs- oder Ablehnungsbe­scheide (ab ca. 33. KW). Soweit nach Ab­schluss des Hauptverfahrens Studienplätze frei geblieben sein sollten, werden diese im Rahmen von Nachrückverfahren vergeben.

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