Zugangsvoraussetzungen
Ablauf des Bewerbungsverfahrens
1. Die Bewerbung erfolgt in zwei parallelen Schritten !
a) sowohl beim online-portal der Bergischen Universität für die Einschreibung unter
https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/bewerbung-und-einschreibung/
b) als auch beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für den Masterstudiengang Kindheit, Jugend, Soziale Dienste, Prof. Dr. Fabian Kessl. Eine Übersicht der einzureichenden Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.
2. Der weitere Verfahrensablauf gestaltet sich dann folgendermaßen:
a) Nach Eingang der Bewerbungen beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wird geprüft, ob die Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Kindheit, Jugend, Soziale Dienste erfüllt sind. Die Prüfung erfolgt bis zum 31.07. dieses Jahres. Sie erhalten dann einen Bescheid des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, in dem mitgeteilt wird, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Mit diesem Bescheid ist noch keine Studienplatzzusage verbunden! Der Bescheid muss nach erfolgter Zulassung zur Einschreibung beim Studierendensekretariat vorgelegt werden.
b) Ab Anfang August eines Jahres erfolgt das Zulassungsverfahren: Diejenigen Bewerbungen, die über die Zugangsvoraussetzungen verfügen, werden in eine Reihenfolge auf der Basis der Abschluss-, bzw. Auswahlverfahrensnote gebracht. Das Studierendensekretariat versendet die Zulassungs- oder Ablehnungsbescheide (ab ca. 33. KW). Soweit nach Abschluss des Hauptverfahrens Studienplätze frei geblieben sein sollten, werden diese im Rahmen von Nachrückverfahren vergeben.