Die Besonderheit in der theoretischen Ausrichtung an der Universität Wuppertal besteht darin, dass sie Sexuelle Bildung vor allem grundlagentheoretisch in einer bildungstheoretischen und (differenz)feministischen Perspektive vermittelt.
Der Studienschwerpunkt Sexuelle Bildung in Schule und Lehrberuf ermöglicht Ihnen, sich wissenschaftlich fundiert im bildungswissenschaftlichen Optionalbereich des Bachelors und im Studium Ihres Master of Education mit dem überfachlichen, schulischen Auftrag zur Sexualerziehung auseinanderzusetzen. Sie erhalten dadurch u.a. Einblicke:
- in die rechtlichen und curricularen Rahmenbedingungen, sowie Inhalte und Schwerpunkte der schulischen Sexualerziehung
- in die theoretischen und begrifflichen Grundlagen der sexuellen Bildung sowie der Frauen- und Geschlechterforschung
- in die Geschichte der Paradigmen der Sexualerziehung, Sexualpädagogik und Sexueller Bildung
- in die pädagogische Beziehung als geschlechtliches und generationales Verhältnis in Asymmetrien
- in die psychoanalytische und ästhetische Dimension des Sexuellen
- in die Arbeit von Trägern/Organisationen, die in Wuppertal im Feld der Sexualpädagogik tätig sind
Der Studienschwerpunkt ermöglicht Ihnen, Haus-, Forschungs- und Abschlussarbeiten (Bachelor-/Master-Thesis) zu sexualpädagogischen und/oder geschlechtertheoretischen Fragestellungen anzufertigen. Thematische Bereiche für Forschungsarbeiten sind:
- Sexuelle Bildung/Sexualpädagogik für Schule und Lehrberuf
- Theorie und Geschichte der Sexualpädagogik
- Fragestellungen und Themen der erziehungswissenschaftlichen Frauen- und Geschlechterforschung
Seminar zu Grundlagen der sexuellen Bildung im Bachelor (Profillinie Lehramt/Bildungswissenschaften, Modul BIL305)
Dieses Bachelorseminar vermittelt die theoretischen Grundlagen sexueller Bildung. Sie erhalten Einblicke in Theorien psychosexueller Entwicklung, paradigmatische Geschlechtertheorien sowie die Frauen-, Geschlechter- und kritische Männlichkeitsforschung. Die Bedeutung dieses Grundwissens für sexualpädagogisches Handeln in der Schule wird gemeinsam reflektiert und erörtert.
Neben der fachlichen Einführung kann das Seminar auch als Begleitseminar für das Berufsfeldpraktikum oder die berufliche und wissenschaftliche Vertiefung genutzt werden.
Seminarangebot im Master of Education, im Teilstudiengang Bildungswissenschaften (Modul BIL5: „Forschungsprojekt“)
Einen inhaltlichen Einstieg oder Vertiefung ins Thema bietet das Begleitseminar zum Forschungsprojekt (in Modul BIL5 „Forschungsprojekt").
In diesem Seminar lernen Sie erziehungswissenschaftlich relevante Forschungsfragen in Bezug auf Sexualerziehung, Sexuelle Bildung, Sexualität und/oder Geschlecht zu formulieren und ein umgrenztes Forschungsprojekt methodisch und theoretisch zu planen. Sie bekommen sowohl einen Einblick in theoretische Grundlagen zum Thema, als auch in grundsätzliche methodologische Fragen und Probleme und werden darin begleitet, diese konkret dem Gegenstand und der Fragestellung angemessen mit spezifischen methodischen Vorgehensweisen umzusetzen.
Bereits seit 1968 gehört Sexualerziehung zum Erziehungsauftrag der Schulen. Sie ist heute durch Schulgesetze, Richtlinien sowie Kernlehrpläne curricular in den einzelnen Bundesländern verankert und gerahmt. Schulische Sexualerziehung ist fächerübergreifend angelegt und zielt auf eine umfassende, mehrdimensionale (nicht nur auf biologisches Wissen reduzierte) Auseinandersetzung um Sexualität und Geschlecht.
„In den Studienordnungen für die verschiedenen Lehrämter und in die Ausbildungsordnungen der Institutionen des Vorbereitungsdienstes sind zweckdienliche fach- und erziehungswissenschaftliche, didaktische und unterrichtsmethodische Lehrveranstaltungen aufzunehmen“ (KMK, 1968, S. 4)
Dass Sie an der BUW die Möglichkeit haben sich im Rahmen Ihres Lehramtsstudiums in den Erziehungswissenschaften/Bildungswissenschaften mit der fächerübergreifend verankerten Sexualerziehung und mit sexualitätsbezogenen Aspekten überhaupt auseinandersetzen können, ist eine Besonderheit des Standortes. Zwar wurde bereits mit den Empfehlungen der KMK von 1968 angeregt, auch an den Universitäten und im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den Lehrberuf sexualerzieherische Lehrveranstaltungen anzubieten, jedoch bleibt bis heute ein flächendeckendes und dauerhaft institutionalisiertes Angebot an deutschen Universitäten aus (vgl. Siemoneit 2022).
In NRW wurde 1994 Sexualerziehung erstmals im Schulgesetz verankert. Seit der Reform des Schulgesetzes 2005 ist Sexualerziehung in § 33 des Schulgesetzes geregelt:
(1) Die fächerübergreifende schulische Sexualerziehung ergänzt die Sexualerziehung durch die Eltern. Ihr Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler alters- und entwicklungsgemäß mit den biologischen, ethischen, sozialen und kulturellen Fragen der Sexualität vertraut zu machen und ihnen zu helfen, ihr Leben bewusst und in freier Entscheidung sowie in Verantwortung sich und anderen gegenüber zu gestalten. Sie soll junge Menschen unterstützen, in Fragen der Sexualität eigene Wertvorstellungen zu entwickeln und sie zu einem selbstbestimmten und selbstbewussten Umgang mit der eigenen Sexualität zu befähigen. Darüber hinaus sollen Schülerinnen und Schüler für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Partnerin oder dem Partner sensibilisiert und auf ihre gleichberechtigte Rolle in Ehe, Familie und anderen Partnerschaften vorbereitet werden. Die Sexualerziehung dient der Förderung der Akzeptanz unter allen Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Identität und den damit verbundenen Beziehungen und Lebensweisen.
(2) Die Eltern sind über Ziel, Inhalt, Methoden und Medien der Sexualerziehung rechtzeitig zu informieren.